AGB
1. Einführung
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln Ihre Rechte und Pflichten in Bezug auf Ihre gekauften Dienstleistungen bei der LeichtLeben GmbH, im Folgenden „Anbieter“ genannt. Die Mitgliedschaft setzt ein Mindestalter von 18 Jahren voraus. Bei minderjährigen Mitgliedern ist die schriftliche Einverständniserklärung mindestens eines gesetzlichen Vertreters erforderlich.
2. Leistungsgegenstand
Mit Ihrer Mitgliedschaft erwerben Sie das Recht, im Rahmen des gewählten Abos in dem im Vertrag vorgesehenen Umfang und der darin vorgesehenen Häufigkeit zu absolvieren. Wir stellen dafür die erforderlichen Räumlichkeiten und die technische Ausrüstung zur Verfügung. Das vereinbarte Training kann bis 24 Stunden vorher telefonisch abgesagt werden. Änderungen der Anschrift, sowie Kontaktdaten sind dem Studiopersonal umgehend mitzuteilen. Zwischen den Angestellten und den Kunden dürfen keine Nebenabreden ohne Zustimmung der Studioführung getroffen werden.
3. Beiträge und Zahlung
Mitgliedschaften „10er-Abo“, „15er-Abo“ und „20er-Abo“sind bei abgeschlossenem Kaufvertrag verpflichtend. Abgeschlossen beinhaltet dabei klar mündliche und/oder schriftliche Form. Ist ein Mitglied im Teilzahlungsmodell und eine Teilzahlung ist mehr als 30 Tage Überfällig wird eine letzte Mahnung per Brief gesendet, welche den Zahlungsbefehl bei nicht begleichen des Gesamtbetrages ankündigt. Falls diese Mahnung nicht wahrgenommen wird, wird die Betreibung eingeleitet. Die Pflicht zur Zahlung aller Beiträge und Gebühren bleibt auch dann bestehen, wenn das Mitglied die Leistungen des Anbieters aus eigenem Willen nicht in Anspruch nimmt.
Mahnschreiben werden mit 20,00 CHF in Rechnung gestellt.
4. Vertragsunterbrechung
Jedes Mitglied hat die Möglichkeit seine Behandlungen zu beziehen, wann immer es möchte.
Die erworbenen und bezahlten Behandlungen können weitergegeben werden.
5. Haftung
Das Mitglied versichert, sich zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in der gesundheitlichen Verfassung zu befinden,
die für die Behandlungen erforderlich ist, beziehungsweise sich im Zweifelsfall bei seinem Hausarzt über den erforderlichen
Gesundheitszustand in Kenntnis gesetzt zu haben. Sollte der Anbieter Zweifel an der gesundheitlichen Eignung des Mitglieds haben,
kann er eine schriftliche Bestätigung des Arztes verlangen, um den erforderlichen Gesundheitszustand feststellen zu lassen.
Stellt sich bei der Startuntersuchung ein unzureichender gesundheitlicher Status heraus, kann der Anbieter den
Mitgliedsantrag ablehnen. Der Anbieter haftet für Schäden, die dem Mitglied während seines Aufenthalts in den
Betriebsräumen des Anbieters entstehen, insbesondere durch das absolvierte Training, nur bei grob fahrlässigem Verhalten.
6. Recht
Sämtliche Verträge unterliegen schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist 9000 St.Gallen